Gesetzliche Bestimmungen
Mentalakademie-Austria


Der Diplom Mentaltrainer im Gewerberecht

Aufgrund der Neuerungen im Gewerberecht, hat sich für Mentaltrainer eine Änderung ergeben. Die Wirtschaftskammer empfiehlt nun, einen Gewerbeschein für die "personenbezogene Hilfestellung" (Energhetiker = siehe Feld 2) zu lösen. 

Der Gewerbeschein kann schnell und kostengünstig erworben werden. So kostet die Anmeldung bei der Gewerbebehörde nur 60,- Euro (man kann davon auch befreit werden) und die Wirtschaftskammer-Gebührt beträgt ebenfalls  nur 100,- pro Jahr.

Kann ich den Begriff "Coaching" verwenden?
Der abstrakte Begriff " Coaching " für sich allein kann frei verwendet werden - nicht jedoch im Zusammenhang und im Sinne einer Tätigkeit, die gesetzlich geregelt ist, bzw. für die gesetzlich vorgeschriebene Befähigungen erforderlich sind. Das heißt: Nicht die Bezeichnung einer Tätigkeit, sondern deren Inhalt, Ziel und Zweck sind maßgeblich für die Berechtigung zur Berufsausübung. (Aus der offiziellen Homepage: www.lebensberater.at )

Einzelheiten und gesetzliche Bestimmungen betreffend das Thema "Coaching" können Sie der nachfolgenden Grafik entnehmen:


Kleinunternehmer-Regelung:

Die Kleinunternehmer-Regelung geht  derzeit bis 30.000,- Euro Umsatz oder 4.188,12 Euro Gewinn. Dann fällt bei der SVA nur der monatliche Unfallvers.-Beitrag von 7,30 Euro an; im Quartal also 21,90 Euro. Das sind - wie gesagt - keine großen Beträge.

Umsatzsteuer:
Bis zu den o.a. Umsatzgrenzen muss keine Umsatzsteuer verrechnet werden - es darf aber auch keine Vorsteuer abgezogen oder vom Finanzamt zurückgefordert werden.


Gewerbespezifische Auskünfte:
Erteilt gerne die Wirtschaftskammer mit ihren Landesstellen. Dort gibt es auch gezielte Beratungen für Personen, die Jung-Unternehmer werden wollen. www.wko.at sowie auch das Gründerserive unter www.gruenderservice.at



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