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Gesetzliche
Bestimmungen |
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Der Diplom Mentaltrainer im Gewerberecht |
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Die Arbeit als Mentaltrainer
fällt in Österreich - wie bisher - gewerberechtlich in den Bereich "Neuer
Selbstständiger". Dafür ist keine
Gewerbeberechtigung und auch keine Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer
erforderlich; allerdings eine Meldung bei der SVA (Sozialvers. der
Gewerblichen Wirtschaft). Näheres zum Neuen
Selbständigen hier! Die Arbeit als Mentaltrainer kann
sowohl mit Gruppen als auch mit Einzelpersonen durchgeführt werden.
Schwerpunkte der Mentaltrainerarbeit sind einerseits die Übermittlung von
Wissensinhalten (Unterricht, Schulungen, Seminare, Workshops etc.), andererseits aber
auch die Durchführung von Meditationen, Entspannungstechniken,
Herbeiführung von Balance und energetischer Ausgeglichenheit. Das kann
sowohl im Gruppenunterricht, als auch im Einzelunterricht durchgeführt
werden, jedoch sind dabei die beiden nachfolgenden Punkte zu beachten:
Näheres zu den Tätigkeiten, die nicht in den Anwendungsbereich der Gewerbeordnung fallen, finden Sie hier >>> ..... (Stand 2009) |
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Kleinunternehmer-Regelung: Die Kleinunternehmer-Regelung geht derzeit bis 30.000,- Euro Umsatz oder 4.292,88 Euro Gewinn. Dann fällt bei der SVA nur der monatliche Unfallvers.-Beitrag von 7,84 Euro an; im Quartal also nur 21,90 Euro! Das sind - im Vergleich zur normalen Versicherung - sehr kleine Beträge (Stand 2009). Umsatzsteuer: Gewerbespezifische
Auskünfte: |
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Den Begriff "Coaching"
möglichst vermeiden! Zwar kann der abstrakte Begriff " Coaching " für sich allein frei verwendet werden - nicht jedoch im Zusammenhang und im Sinne einer Tätigkeit, die gesetzlich geregelt ist, bzw. für die gesetzlich vorgeschriebene Befähigungen erforderlich sind. Das heißt: Nicht die Bezeichnung einer Tätigkeit, sondern deren Inhalt, Ziel und Zweck sind maßgeblich für die Berechtigung zur Berufsausübung. (Aus der offiziellen Homepage: www.lebensberater.at ) (Anmerkung: Wir empfehlen daher sowohl den Begriff "Coach" als auch "Coaching" möglichst zu vermeiden, da er sowohl beim Klienten als auch gewerbemäßig leicht zu Missverständnissen führen kann.) |
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