|
ESF-Förderung
für Unternehmen
Mit der Qualifizierungsförderung für Beschäftigte werden Weiterbildungs-Maßnahmen, vor allem für Männer ab 45 Jahren, und Frauen
(unabhängig vom Alter) vom AMS und dem Europäischen Sozialfonds unterstützt.
Nach Vorlage eines Bildungsplanes werden bis zu
2/3 der anfallenden Kursgebühren für Qualifizierungsmaßnahmen
rückerstattet.
Nähere
Informationen zur Qualifizierungsförderung für Beschäftigte finden Sie
unter http://www.ams.or.at/wien/sfa/esf_sfa.htm,
wenn Sie dort auf den Link "hier" klicken.
Dort haben Sie auch eine direkte Downloadmöglichkeit des Formulars zum Begehren um Gewährung der
Förderung bzw. Informationsblatt.
Die regionalen Geschäftsstellen des AMS bieten in ganz Österreich
Beratung bei den oft unterschiedlichen Förderungen. Da die Fördervoraussetzungen in den Bundesländern
oft unterschiedlich sind, wenden sie sich für weitere Informationen
an die für sie zuständige AMS-Geschäftsstelle.
Neu ab 1.3.2005:
Im Rahmen der
Qualifizierungsförderung für Beschäftigte" wird eine Förderobergrenze
pro Betrieb in der Höhe von EUR 1.000,- festgelegt. Diese Obergrenze gilt für
Förderansuchen, die ab 01. 03. 2005 (Datum Poststempel bzw. Faxeingang)
einlangen bis zum Ende der ESF-Periode (31. 12. 2006). Ausgenommen sind Förderansuchen
im Bereich "Sonderregelung Gesundheit und Bau.
Weitere
Informationen zur Qualifizierungsförderung erhalten Sie z. B. für Wien
unter www.ams.or.at/neu/wien
- Service für Unternehmen - Qualifizierung.
Informationsblatt, Formular: (http://www.ams.or.at/neu/wien/1330.htm?parent=1330)
Anmerkung:
Die Ausbildungen der MENTALAKADEMIE-AUSTRIA entsprechen diesen
Voraussetzungen.
|