Förderungen für Weiterbildung
Mentalakademie-Austria


ESF-Förderung für Unternehmen 

Mit der Qualifizierungsförderung für Beschäftigte werden Weiterbildungs-Maßnahmen, vor allem für Männer ab 45 Jahren, und Frauen (unabhängig vom Alter) vom AMS und dem Europäischen Sozialfonds unterstützt. Nach Vorlage eines Bildungsplanes werden bis zu 2/3 der anfallenden Kursgebühren für Qualifizierungsmaßnahmen rückerstattet.

Nähere Informationen zur Qualifizierungsförderung für Beschäftigte finden Sie unter http://www.ams.or.at/wien/sfa/esf_sfa.htm, wenn Sie dort auf den Link "hier" klicken.
Dort haben Sie auch eine direkte Downloadmöglichkeit des Formulars zum Begehren um Gewährung der Förderung bzw. Informationsblatt.

Die regionalen Geschäftsstellen des AMS bieten in ganz Österreich Beratung bei den oft unterschiedlichen Förderungen. Da die Fördervoraussetzungen in den Bundesländern oft unterschiedlich sind, wenden sie sich für weitere Informationen an die für sie zuständige AMS-Geschäftsstelle.

Neu ab 1.3.2005: 
Im Rahmen der Qualifizierungsförderung für Beschäftigte" wird eine Förderobergrenze pro Betrieb in der Höhe von EUR 1.000,- festgelegt. Diese Obergrenze gilt für Förderansuchen, die ab 01. 03. 2005 (Datum Poststempel bzw. Faxeingang) einlangen bis zum Ende der ESF-Periode (31. 12. 2006). Ausgenommen sind Förderansuchen im Bereich "Sonderregelung Gesundheit und Bau.

Weitere Informationen zur Qualifizierungsförderung erhalten Sie z. B. für Wien unter www.ams.or.at/neu/wien - Service für Unternehmen - Qualifizierung.
Informationsblatt, Formular: (http://www.ams.or.at/neu/wien/1330.htm?parent=1330)

Anmerkung: Die Ausbildungen der MENTALAKADEMIE-AUSTRIA entsprechen diesen Voraussetzungen.


Linkhinweis: Auf der Seite www.bildungszuschuss.at finden Sie eine sehr informative Übersicht über Bildungs-Fördermöglichkeiten generell.


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